Häufig gestellte Fragen. Wir antworten!

Kleintreppen

Zulässigkeit für Kleintreppe in den z. B. nachträglich ausgebautem Dachgeschoss
Grundsätzlich müssen alle Treppen, die zu Aufenthaltsräumen führen, bestimmte Mindestanforderungen bezüglich den Treppenwerten zur Nutzung der Treppe erfüllen, das ist die Mindest-Treppenlaufbreite und Auftrittstiefe-/breite der Trittstufe. Dies entnehmen Sie unserer Rubrik Kleine Treppenkunde.
Aufgrund der meist sehr geringen örtlichen Treppenraumplatzverhältnissen kann sehr häufig eine entsprechend zulässige Treppe, die in den ausbauten Dachboden führen soll, nicht realisiert werden. Es kann dann nur eine Kleintreppe hergestellt werden, die baurechtlich eine nicht notwendige Treppe ist und nicht zu Aufenthaltsräumen führen darf.


Unsere individuelle Treppenplanung wird für Sie immer die optimale und maximale Treppenkonstruktion wählen.


Kleintreppe
Kleintreppe