Was andere versprechen, aber wir halten

Das Garantie-Versprechen

Ein Beispiel: „Wir gewähren Ihnen 5 Jahre Garantie auf die Konstruktion…“

Was bekommen Sie? 5 Jahre auf die Konstruktion, reicht Ihnen das? Hier sollte geprüft werden, ob sich die Gewährleistungsgarantie auch auf die Holzqualität bezieht, wie Oberflächenqualität-Rissbildung, Standsicherheit (Einbauqualität).

 

Das Material-Versprechen

Materialstärken von 40, 42 oder 43 mm sind nicht ausreichend. Durch zulässige Maßtoleranzen bis zu 3 % bekommen Sie im Zweifel doch nur 40 mm-Material geliefert. Im ungünstigsten Fall haben Sie dann das Problem einer knarrenden oder stellenweise knackenden Treppenstufe. Nachbesserungsarbeiten sind oft nicht von dauerhaftem Erfolg gekrönt und auch für diese Treppe haben Sie Ihr gutes Geld gegeben. Hier zahlt es sich aus, für eine dauerhafte Qualität, einen Mehrwert für eine Holztreppe zu investieren.

 

 

 

 

Das Komplettpreis-Versprechen

Achten Sie auf Angebote mit Alternativ- oder E.P.-Positionen! Besprechen Sie persönlich mit dem Anbieter die Ausführung laut Angebot, sowie die angebotenen Zusatzleistungen. Sie erhalten mitunter die mündliche Zusage, die Lieferung und Leistung laut Angebot zum Angebotspreis zu erhalten. Hier können sehr schnell Mißverständnisse bezüglich des Endpreises entstehen! Werden Sie aufgefordert, solch ein Angebot zur Auftragserteilung zu unterschreiben, ist Ärger vorprogrammiert. Das ist leider eine gängige Praxis einiger Spezialisten! Angebote mit Alternativ- oder E.P.-Positionen enthalten Leistungen, die bei Abrechnung in Rechnung gestellt werden, sofern diese geliefert und geleistet wurden. Die Alternativ- oder E.P.-Preise gehören natürlich zum Angebot. Diese können dann bei nachweislich gelieferter Ware und Leistung auch abgerechnet werden. Die Rechnung wird dann deutlich höher sein, als der Endpreis im Angebot ohne Zurechnung der Alternativ- oder E.P.-Preise. Die Überraschung ist dann bei der Abrechnung gelungen, rechtlich können Sie dagegen nichts machen.

 

Das Sicherheit-Versprechen

Bei Holztreppen mit Stufenabhängung am Handlauf handelt es sich um sogenannte freitragende Systemtreppen oder Tragbolzentreppen. Diese Treppensysteme müssen aus Gründen der Standsicherheit bestimmte Anforderungen erfüllen. Für diese Treppentypen ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich.Es gibt mittlerweile auf dem Deutschen Treppenmarkt leider viele Anbietern die eine entsprechende amtliche Zulassung nicht haben oder nachweisen können. Das bedeutet nicht, dass Sie von solch einem Anbieter eine schlechte Treppe bekommen. Bedenken Sie aber die rechtlichen Konsequenzen im Schadensfall, wenn die Standsicherheit durch Überlastung der Treppe nicht ausreichend war. Sie als Käufer und Auftragnehmer haften im Schadensfall insbesondere bei Personenschäden und müssen einen Standsicherheitsnachweis erbringen. Der Standsicherheitsnachweis ist erst einmal vom Hersteller nachzuweisen, aber was ist, wenn dieser nicht mehr existiert? Besonders beim Firmen mit Körperschaften. Da haftet nicht mehr der Firmeninhaber. Bei ausländischen Firmen ist im Haftungsfall alles sehr waage. Außerdem werden sich ausländische Hersteller oder deren Versicherer an das europäische Recht halten wollen, aber der Haftungsfall ist in Deutschland und da gilt die Deutsche DIN mit den entsprechenden Zulassungsbestimmungen.

Wir geben 5 Jahre Gewährleistungs-Garantie

Bei uns bekommen Sie 5 Jahre Gewährleistungs-Garantie nach BGB, auf bestimmte Gewährleistungsausschlüsse weisen wir Sie ausdrücklich hin, auch nicht versteckt. Klicken Sie auf Register AGB/Zertifikate/Gewährleistungsausschlüsse.

 

 

 

Materialstärke von 45 mm!

Wir empfehlen eine Materialstärke von 45 mm, ab einer Treppengesamtbreite von 91 cm, und das aus gutem Grund! Sie bekommen bei uns 5 Jahre Gewährleistung, auch gegen Knarr- oder Stufenknackgeräusche. Damit solche unbeliebten Geräusche bei einer Holztreppe nicht entstehen, muss grundsätzlich die Materialstärke ausreichend gewählt werden, mindestens 45 mm.
Damit ist die Biegestabilität der Stufen ausreichend, außer bei den Weichholzarten.

Achten Sie daher auf die Materialstärken in Ihrem Angebot und fragen Sie nach den Kosten für 44 – 45 mm Materialstärke.

 


Klare Aussagen zur Preis und Leistungen

Lassen Sie sich immer eine komplette Auftragsbestätigung mit allen einberechneten Zusatzleistungen und ohne Alternativpositionen
geben. Nur über diese können Sie dann den tatsächlichen Endpreis feststellen. Vergleichen Sie dann diesen Gesamtpreis zum Beispiel mit unserem Angebot und rufen uns dann wieder an!
Von uns erhalten Sie grundsätzlich ein Angebot, natürlich auch mit Alternativ- oder E.P.-Positionen. Nach einer eingehenden Beratung zwischen Ihnen und uns, bekommen Sie eine Auftragsvereinbarung mit einem eindeutigen Endpreis, die Sie dann zur Auftragserteilung unterzeichnen. Und zum vereinbarten Termin erhalten Sie von uns ein handwerkliches Meisterstück - Ihre neue Treppenanlage!

 

 

 

 

 

 

 

Wir bieten geprüfte Sicherheit

Gehen Sie lieber auf Nummer sicher, und lassen Sie sich die Zulassungs-Nr. zum Beispiel vom Deutschen Institut für Bautechnik „Berlin“ vorlegen. Kann der Lieferant dies vor schriftlicher Auftragserteilung nicht glaubhaft nachweisen, raten wir Ihnen von einem Kauf ab. Entscheiden Sie sich doch für dieses Treppensystem von dem Lieferanten ohne bauaufsichtliche Zulassung und verzichten auf entsprechende Nachweise, dann raten wir Ihnen folgende Mindestmaterialstärken und -handlaufabmessungen zu bestellen:

  • Stufen mindestens 45 mm
  • Handlaufabmessung mindestens 160 x 45 mm
  • Treppenpfosten mindesten 160 x 45 mm
  • und als Quadratpfosten mindesten 90 x 90 mm