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Sicherheit

Kindersicherungsleisten unter den Stufen

Kindersicherungsleisten verringern den lichten Stufenabstand zwischen den Trittstufen, der lichte Stufenabstand ist das lotrechte Fertigmaß zwischen Trittfläche und Unterfläche der darüber-liegenden Stufe gemessen. Die Kindersicherungsleisten (auch Baurechtsleisten genannt) können dazu beitragen, dass z. B. Krabbelkinder nicht zwischen den Stufen einer offenen Treppe durchrutschen können.


Grundsätzliches
In allen Landesbauordnungen werden diesbezüglich keine Vorschriften gemacht und auch die DIN 18065 für Gebäudetreppen stellt dazu keine Anforderungen. Außer in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Bayern, da muss ein lichter Stufenabstand von nicht kleiner als 12 cm hergestellt werden.


Erläuterung
Die DIN 18065 „Gebäudetreppen“ ist in den meisten Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt und damit Bestandteil der jeweiligen Landesbauordnung. Für den Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser hat der Gesetzgeber dieses Regelwerk allerdings ausgeklammert, so dass die DIN 18065 lediglich als „private technische Regel“ mit Empfehlungscharakter (BGH-Urteil) gilt, die die anerkannten Regeln der Technik wiedergibt oder diesen zurückbleiben kann.


Im Klartext
Es gibt keine verbindlichen Regeln für den Treppenplaner und wir müssen daher in jedem Fall unseren Kunden darauf hinweisen, dass entsprechende Kindersicherungsleisten extra bestellt und beauftragt werden müssen. Krabbelkinder und Kleinkinder gehören nicht ins Treppenumfeld, geschweige ohne Beaufsichtigung auf der Treppe. Gefahrenquellen müssen jeder Betreuungsperson bekannt sein und eigenverantwortlich beseitigt werden. Diese Meinung wird mit der Bundesarbeitsgemeinschaft „Kindersicherheit“ geteilt.


Kindersicherungsleisten unter den Stufen
Kindersicherungsleisten unter den Stufen